Büroauflösung mit klarer Inventarzuordnung
Schreibtische, Bürostühle, Schränke und weitere Einrichtung können Teil einer gewerblichen Entrümpelung sein. Zuerst wird jedoch unterschieden, was weiterverwendet, zurückgegeben oder entfernt werden soll. Gemietete Ausstattung und persönliche Gegenstände der Mitarbeitenden gehören nicht ungeprüft in den Räumungsbestand. Wir planen Demontage und Abtransport der freigegebenen Einrichtung und berücksichtigen den Zugang zu den betroffenen Arbeitsbereichen.



