Jobcenter · Räumung · Kostenklärung

Kostenvoranschlag fürs Jobcenter.

Deine Wohnung muss frei. Dein Angebot muss passen.

Möbel, Hausrat oder eine ganze Wohnung räumen lassen? Wir erstellen den Kostenvoranschlag für deine geplante Entrümpelung. Wenn dein Jobcenter drei Angebote verlangt, koordinieren wir auf Wunsch zusätzlich zwei Angebote von Partnerfirmen.

DEIN ANGEBOTSSERVICEAMR

Erst das Angebot. Dann der Auftrag.

Umfang festhaltenWas soll raus – und was bleibt?
Kosten klärenAngebot beim Jobcenter einreichen
Räumung beauftragenNach geklärter Finanzierung

Räumung, Transport und Entsorgung nachvollziehbar aufgeschlüsselt.

Leistungen klar getrenntKeine Beauftragung durch AnfrageAngebot als PDF

Entrümpelung und Jobcenter: konkret statt pauschal.

Ob nach einem Wohnungswechsel Restmöbel zurückbleiben, ein Keller geräumt werden muss oder eine umfangreiche Haushaltsauflösung ansteht: Das Angebot muss genau zu den angefragten Arbeiten passen. Wir beschreiben die Räumung so, dass Umfang und Kosten nachvollziehbar sind. Deine Ansprechperson beim Jobcenter entscheidet, welche Unterlagen nötig sind und ob einzelne Positionen finanziert werden können.

Die Abgrenzung zählt

Umzugskosten sind nicht automatisch Entrümpelungskosten.

Was mitgenommen wird

Möbel und Kartons, die in eine andere Wohnung transportiert werden, gehören zum Umzug. Abbau, Be- und Entladen sowie Aufbau sind dazu gesondert zu beschreiben. Eine Zusage für einen Transport sollte den tatsächlich vereinbarten Umfang wiedergeben.

Was zurückbleibt

Nicht mehr benötigte Möbel, Hausrat oder Restbestände gehören zur Räumung und Entsorgung. Diese Arbeiten weisen wir eigenständig aus. So werden private Zusatzwünsche und die beim Jobcenter angefragten Leistungen nicht in einer unklaren Gesamtsumme vermischt.

Einfacher vorbereiten

Drei Kostenvoranschläge fürs Jobcenter organisieren.

Du musst dein Vorhaben nicht dreimal von vorn erklären. Wir erstellen unseren Kostenvoranschlag und können nach deiner Freigabe zwei zusätzliche Partnerangebote koordinieren. Grundlage ist derselbe beschriebene Umfang. Die Firmen kalkulieren selbst; ihre Angebote bleiben als jeweils eigene Angebote erkennbar.

Dein Anfragehelfer

Was soll im Angebot stehen?

Wähle die benötigten Leistungen. Wir übernehmen deine Auswahl in die Anfrage, nicht als fertige Preisberechnung oder Zusage des Jobcenters.

Wähle die Punkte, die zu deinem Vorhaben passen.

Weniger Rückfragen

Das brauchen wir für ein belastbares Angebot.

Fotos und Mengen

Zeige jeden betroffenen Raum im Überblick. Keller, Dachboden und Garage nicht vergessen. Größere Möbel, Elektrogeräte und viele Kleinteile beeinflussen den Aufwand unterschiedlich. Auch klar markierte Gegenstände, die bleiben, helfen bei der Kalkulation.

Etage und Zugang

Nenne Etage, Aufzug und den Laufweg zum möglichen Fahrzeugstellplatz. Enge Treppen, ein Hinterhof oder ein steiler Kellerzugang gehören dazu. Mit Bildern des Zugangs können notwendige Demontagen gezielter eingeplant werden.

Anforderung und Frist

Teile uns mit, ob das Jobcenter eine bestimmte Aufteilung, Zahl von Angeboten oder eine Einreichungsfrist nennt. Der relevante Abschnitt genügt. Deinen vollständigen Bescheid, Kontodaten oder persönliche Nachweise benötigen wir nicht für das erste Angebot.

Gut vorbereitet einreichen

Zusage und Rechnungsweg vor dem Einsatz klären.

Für bestimmte Umzugskosten sieht § 22 Absatz 6 SGB II eine vorherige Zusicherung vor. Das ist keine pauschale Zusage für jede Entrümpelung. Lass dir von deiner zuständigen Stelle erklären, welche konkreten Leistungen geprüft werden, und kläre die Finanzierung vor dem Auftrag schriftlich. Unser Angebot kann die Prüfung unterstützen, ersetzt sie aber nicht. Wenn eine Kostenentscheidung vorliegt, gleichen wir die bewilligten Positionen mit dem Auftrag ab. Ein anderer Rechnungsadressat oder eine Direktzahlung wird ausdrücklich abgestimmt.

Schritt für Schritt

Von deiner Anfrage zur geplanten Räumung.

  1. Anfrage starten

    Ort und Umfang nennen. Die Information „Jobcenter“ und eine mögliche Angebotsfrist hinzufügen.

  2. Angebot erhalten

    Wir kalkulieren die besprochenen Räumungsarbeiten; Partnerangebote werden separat angefordert.

  3. Schriftlich klären

    Die geforderten Unterlagen einreichen und die Entscheidung zu den einzelnen Kostenpositionen abwarten.

  4. Auftrag abstimmen

    Gewünschte Leistungen, Zahlungsweg und Räumungstermin verbindlich vereinbaren.

Bielefeld und Ostwestfalen-Lippe

Vor Ort in deiner Region.

Entrümpelung in Bielefeld

In Bielefeld, Herford, Gütersloh, Bad Salzuflen, Detmold und der umliegenden Region planen wir Entrümpelungen mit unterschiedlichen Zugängen und Mengen. Eine kleine Wohnung im oberen Stockwerk ist anders zu kalkulieren als ein ebenerdiger Keller. Deshalb erhältst du keinen pauschalen Internetpreis, sondern einen Kostenvoranschlag auf Grundlage deiner Angaben und gegebenenfalls einer Besichtigung.

Ein Antrag. Klare Positionen.

Kostenvoranschlag fürs Jobcenter: Welche Angaben den Unterschied machen.

„Wohnung entrümpeln“ beschreibt noch keinen vollständigen Auftrag. Für unser Angebot erfassen wir die Räume, den Inhalt und die nötigen Arbeitsschritte. Soll die gesamte Einrichtung entfernt werden oder nur das, was nach einem Umzug zurückbleibt? Gehört ein Keller zur Wohnung? Stehen in den Schränken noch Geschirr, Bücher und Hausrat? Diese Angaben verhindern, dass Angebote auf unterschiedlichen Annahmen beruhen.

Ergänze die Etage, einen möglichen Aufzug und den Weg zum Fahrzeug. Ein großer Schrank kann eine Demontage erfordern; bei einer Waschmaschine ist zu klären, welche Arbeiten am Anschluss benötigt werden. Ein langer Weg über den Hof verändert den Trageaufwand. Wenn wir diese Punkte vorab kennen, können wir die vorgesehenen Leistungen nachvollziehbar beschreiben.

Eine Mitteilung des Jobcenters kannst du auf den für das Angebot relevanten Abschnitt beschränken. Wichtig sind insbesondere angeforderte Leistungen, benötigte Vergleichsangebote und eine Frist. Wir benötigen dafür weder Kontostände noch einen vollständigen Leistungsbescheid. Persönliche Nachweise für die Entscheidung reichst du bei der zuständigen Stelle ein.

Nach dem Auszug

Restmöbel, Keller und Hausrat gezielt räumen lassen.

Nach einem Wohnungswechsel bleiben oft genau die Gegenstände zurück, die sich schlecht selbst bewegen lassen: ein alter Kleiderschrank, ein beschädigtes Sofa oder die Bestände im Keller. Dafür muss nicht zwangsläufig eine komplette Haushaltsauflösung angefragt werden. Wir nehmen auch klar abgegrenzte Teilräumungen auf und kalkulieren den tatsächlich beschriebenen Bestand.

Zeige auf Fotos, was entfernt werden soll, und markiere Gegenstände, die im Objekt bleiben. Ist die Küche zur Übernahme vorgesehen, wird sie ausgenommen. Soll sie dagegen demontiert werden, gehört der Abbau ausdrücklich in die Beschreibung. Auch Garderoben, Regale oder Bodenbeläge sind nicht automatisch Teil eines Möbeltransports oder einer Wohnungsräumung.

Für die Übergabe vereinbaren wir den gewünschten Zustand. Eine besenreine Räumung ist von einer Grundreinigung oder Renovierung zu unterscheiden. Je genauer diese Grenze im Auftrag beschrieben wird, desto leichter lässt sich die erledigte Arbeit später abnehmen. Das gilt unabhängig davon, wer die Kosten trägt oder die Unterlagen prüft.

Wenn noch etwas offen ist

Nachfragen, Änderungen und eine ausstehende Kostenentscheidung.

Ein Kostenvoranschlag kann vorbereitet werden, während du noch organisatorische Fragen klärst. Eine feste Wohnungsübergabe oder ein geplanter Umzug sollte dabei von Anfang an bekannt sein. Wir stimmen die Angebotsvorbereitung mit dir ab. Ein möglicher Ausführungstermin wird anschließend gesondert besprochen und nicht allein durch das Absenden der Anfrage bestätigt.

Verändert sich der Bestand, sollte auch die Angebotsgrundlage aktualisiert werden. Vielleicht holen Angehörige noch Möbel ab oder ein weiterer Raum kommt dazu. Sag uns, was sich geändert hat, bevor du eine veraltete Fassung einreichst oder beauftragst. Die verschiedenen Angebote sollten denselben aktuellen Umfang wiedergeben, damit ein Vergleich sinnvoll bleibt.

Liegt eine schriftliche Kostenentscheidung vor, gleichen wir die für unseren Auftrag vorgesehenen Leistungen damit ab. Fragen zum Rechnungsadressaten, einer möglichen Direktzahlung oder einem verbleibenden Eigenanteil werden vor dem Einsatz geklärt. Die Zusage einer Stelle und der Auftrag an uns sind unterschiedliche Schritte. Unser Kostenvoranschlag macht den vereinbarten Räumungsumfang sichtbar.

Noch Fragen?

Klare Antworten vor dem Angebot.

Du musst nicht alles schon wissen. Schildere uns dein Vorhaben – wir klären den passenden Leistungsumfang mit dir.

Übernimmt das Jobcenter eine Entrümpelung?

Dafür gibt es keine pauschale Zusage durch uns. Es kommt auf den konkreten Bedarf, die angefragten Arbeiten und die Entscheidung der zuständigen Stelle an. Wir erstellen eine nachvollziehbare Kalkulation. Eine Anerkennung von Umzugskosten ist nicht automatisch eine Anerkennung aller Entsorgungs- und Räumungsarbeiten.

Sind drei Angebote beim Jobcenter Pflicht?

Richte dich nach der Anforderung deines Jobcenters. Die Zahl der geforderten Kostenvoranschläge kann vom konkreten Verfahren abhängen. Wenn drei Angebote verlangt werden, unterstützen wir dich mit unserem Angebot und der Koordination weiterer eigenständig kalkulierter Partnerangebote.

Räumt ihr schon, während der Antrag läuft?

Wenn du die Finanzierung über das Jobcenter benötigst, sollten Kosten und Auftrag vor der Ausführung geklärt sein. Eine Angebotsanfrage löst keinen Räumungseinsatz aus. Bei einer festen Übergabefrist besprechen wir die Situation, ohne eine ausstehende Zusage zu ersetzen.

Was ist, wenn ich selbst nicht tragen kann?

Sag uns, welche Hilfe du für die Durchführung brauchst. Für die Kalkulation zählen Arbeiten und Zugang. Welche persönlichen Nachweise das Jobcenter dazu verlangt, klärst du mit deiner Ansprechperson dort. Medizinische Unterlagen brauchst du uns für den Einstieg nicht zu senden.

Kann ein Kostenvoranschlag nachträglich ergänzt werden?

Ja, wenn sich der Umfang vor der Beauftragung ändert oder eine angefragte Position fehlt, besprechen wir eine überarbeitete Fassung. Zusätzliche Räume oder Arbeiten können die Kosten verändern. Die aktuelle Fassung sollte Grundlage der Kostenklärung sein.

Wer bekommt die Rechnung?

Das wird bei Auftragserteilung geklärt. Eine beantragte Kostenübernahme führt nicht automatisch zu einer Rechnung an das Jobcenter. Maßgeblich sind die schriftliche Entscheidung und der konkret vereinbarte Zahlungsweg.

Jetzt den nächsten Schritt machen

Ort. Umfang. Wir kümmern uns um das Angebot.

Beginne mit dem Einsatzort und dem gewünschten Vorhaben. Alles Weitere besprechen wir mit dir. Diese Anfrage ist noch kein Räumungsauftrag.

Weitere Angaben ergänzen (freiwillig)

WhatsApp oder dein E-Mail-Programm öffnet sich mit den Angaben. Du sendest die Nachricht dort selbst ab und kannst Fotos ergänzen. Alternativ nutze unser Online-Anfrageformular mit Foto-Upload. Datenschutzhinweise

Hinweise zur Kostenklärung und offizielle Informationen

Wir sind ein privater Räumungsdienstleister, keine Behörde. Die Informationen dienen der Vorbereitung deines Angebots. Über Leistungen und Kostenübernahme entscheidet die zuständige Stelle. Eine Angebotsanfrage ersetzt keinen Antrag bei einer Behörde. Die konkrete Zahl der geforderten Angebote ergibt sich aus deren Anforderung.

Vorherige Zusicherung bei bestimmten Umzugskosten: § 22 Absatz 6 SGB IIInformationen des Jobcenters zu Wohnen und Miete