Nach einem Wohnungswechsel bleiben oft genau die Gegenstände zurück, die sich schlecht selbst bewegen lassen: ein alter Kleiderschrank, ein beschädigtes Sofa oder die Bestände im Keller. Dafür muss nicht zwangsläufig eine komplette Haushaltsauflösung angefragt werden. Wir nehmen auch klar abgegrenzte Teilräumungen auf und kalkulieren den tatsächlich beschriebenen Bestand.
Zeige auf Fotos, was entfernt werden soll, und markiere Gegenstände, die im Objekt bleiben. Ist die Küche zur Übernahme vorgesehen, wird sie ausgenommen. Soll sie dagegen demontiert werden, gehört der Abbau ausdrücklich in die Beschreibung. Auch Garderoben, Regale oder Bodenbeläge sind nicht automatisch Teil eines Möbeltransports oder einer Wohnungsräumung.
Für die Übergabe vereinbaren wir den gewünschten Zustand. Eine besenreine Räumung ist von einer Grundreinigung oder Renovierung zu unterscheiden. Je genauer diese Grenze im Auftrag beschrieben wird, desto leichter lässt sich die erledigte Arbeit später abnehmen. Das gilt unabhängig davon, wer die Kosten trägt oder die Unterlagen prüft.